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Kostenübernahme Osteopathie
Gesetzlich versicherte Patienten
Informationen welche Krankenkassen osteopathische Behandlungen erstatten, erhalten Sie unter folgendem Link: Krankenkassenliste –Verband der Osteopathen e.V.
Privat-Krankenversicherte und Beihilfe-Berechtigte mit privater Zusatzversicherung
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung für Osteopathie.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten die Behandlung aufzunehmen und die Rechnung zu stellen:
1. Mit privat Rezept von Ihrem behandelnden Arzt
Auf dem Rezept sollte eine Diagnose und eine Anzahl der osteopathischen Behandlungen stehen. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Behandlung.
2. Ohne Rezept
Dann erfolgt eine Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
ADRESSE
Praxis für Osteopathie
Mirja Karstensen
Robert-Bosch-Str. 5b
63303 Dreieich
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